Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich im Rahmen des Besuchs und der Nutzung der Website https://www.greta-die.de. Entgegenstehende oder anderslautende allgemeine Geschäftsbedingungen der Websitebesucher bzw. Nutzer werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1. Allgemeines
Das GRETA-Kompetenzbilanzierungsverfahren wird von der GRETA-Koordinierungsstelle verantwortet. Die GRETA-Koordinierungsstelle (GRETA) ist ein Aktivitätsfeld des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung – Leibniz Zentrum für Lebenslanges Lernen e.V. (DIE). E-Mail der Koordinierungsstelle: greta@die-bonn.de
Das DIE ist eine Forschungseinrichtung der Leibniz-Gemeinschaft. Das DIE ist ansässig in der Heinemannstraße 12-14, 53175 Bonn.
Das GRETA-Kompetenzbilanzierungsverfahren wurde gemeinsam mit sieben Dachverbänden der Erwachsenen- und Weiterbildung entwickelt. Sie begleiten die Aktivitäten der Koordinierungsstelle als strategische Partner.
2. Registrierung
Das GRETA-Kompetenzbilanzierungsverfahren richtet sich ausschließlich an volljährige Personen (m/w/d), die in der Erwachsenen- und Weiterbildung lehrend tätig sind (i.F. einheitlich: Lehrende). Ein Nachweis über die Lehrtätigkeit kann der Lehrende auf Nachfrage unverzüglich vorweisen.
Voraussetzung dafür, dass der Lehrende auf Leistungen von GRETA zugreifen und sie nutzen kann, ist ein aktives und gültiges Nutzerkonto. Der Lehrende muss sich hierfür mit seiner E-Mailadresse registrieren. Er erhält im Rahmen einer Eingabemaske die Möglichkeit, die dort notwendigen Angaben vollständig und korrekt zu tätigen und auf einen weiteren Button mit der Aufschrift „Registrieren“ zu klicken.
Vor der Registrierung auf der Website stimmt der Lehrende diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Die aktuelle Datenschutzhinweise nimmt er zur Kenntnis.
3. Leistungen / Vertragsschluss
Nach kostenfreier Registrierung und Anmeldung kann der Lehrende auf die kostenpflichtigen Leistungen von GRETA zugreifen. Die Bereitstellung der kostenpflichtigen Leistungen (wie PortfolioPlus) ist als rechtlich verbindliches Angebot von GRETA anzusehen.
Das PortfolioPlus besteht aus einem Fragenkatalog, der sich auf die Kompetenzfacetten des GRETA-Kompetenzmodells bezieht. Die GRETA-Koordinierungsstelle bietet hierfür vier Modelle der Kompetenzbilanzierung an.
Um ein Angebot annehmen zu können, muss der Lehrende den bereitgestellten Bestellprozess von mindestens einem der Modelle durchlaufen:
- Auswahl des kostenpflichtigen Modells und betätigen des Buttons „Zur Kasse“.
- Eingabe der erforderlichen Rechnungsdaten und betätigen des Buttons „Weiter zur Zahlungsmethode“.
- Weiterleitung zum Zahlungsanbieter und Eingabe der notwendigen Informationen.
- Betätigen des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“.
Dem Lehrenden steht vor der Bestätigung durch „Zahlungspflichtig bestellen“ eine Übersicht der von ihm ausgewählten Leistung zur Verfügung. Etwaige Eingabefehler kann dieser korrigieren, indem er im Bestellverlauf zurückklickt und die fehlerhaften Angaben ändert. Der Nutzer kann zudem die Vertragsdaten sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Druckfunktion des jeweiligen Browsers ausdrucken, speichern oder herauskopieren.
Mit Klicken auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ wird das Angebot vom Lehrenden verbindlich angenommen. Der Nutzer erhält sodann eine Bestätigungs-E-Mail. Dem Nutzer werden in der Bestätigungs-E-Mail die Vertragsdaten, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie auch weitere Informationen zugesandt. Der Vertragstext wird durch GRETA gespeichert.
4. Verhaltensregeln / Sicherheit
Der Lehrende ist verpflichtet, für die Registrierung ein sicheres Passwort zu verwenden. Ein sicheres Passwort enthält mindestens 8 Zeichen, bestehend aus Groß- und Kleinschreibung sowie Sonderzeichen. Die Zugangsdaten zu dem Account sind vor Einsichtnahme und Nutzung durch Dritte zu schützen. Steht zu befürchten, dass eine Nutzung durch Dritte erfolgt oder erfolgen könnte, informiert der Lehrende die GRETA-Koordinierungsstelle unverzüglich, damit die GRETA-Koordinierungsstelle Schritte einleiten kann, den Account zu schützen (z.B. temporär zu sperren).
Der Zugang ist personenbezogen. Der Lehrende ist daher nicht berechtigt, Accountsharing zu betreiben. Dazu gehört insbesondere das Verbot, Logindaten an Dritte weiterzugeben. Dritte sind auch Mitarbeiter des Lehrenden. Sofern Mitarbeiter Zugang erhalten sollen, ist hierzu unbedingt vorab mit GRETA Rücksprache zu halten.
Der Einsatz von Technologien, welche die Identität des Lehrenden beim Zugriff auf kostenpflichtige Leistungen verschleiert, verfälscht oder anonymisiert, ist verboten.
5. Preise und Zahlungsmodalitäten
Der Lehrende kann die für die kostenpflichtigen Leistungen einschlägigen Preise auf der Website von GRETA einsehen. Sämtliche Preisangaben sind grundsätzlich Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Lehrende ist vorleistungsverpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Eine Rechnung kann der Lehrende per E-Mail erhalten.
GRETA bietet dem Lehrenden folgende Zahlungsmethoden an:
a) PayPal
Der Lehrende kann den Zahlungsvorgang über den Zahlungsdienstleister PayPal vornehmen. Um den Zahlungsvorgang abschließen zu können, muss der Nutzer bei PayPal registriert sein oder eine solche Registrierung zeitgleich abschließen. Hierbei muss neben dem Namen und einer E-Mail-Adresse ebenfalls eine Kreditkarte oder das Bankkonto hinterlegt werden. Sodann hat sich der Nutzer mittels seiner Zugangsdaten zu legitimieren. Durch Bestätigung der Zahlungsanweisung wird die Transaktion vorgenommen.
Weitere von PayPal zur Verfügung gestellten Informationen sowie deren allgemeine Geschäftsbedingungen befinden sich unmittelbar im Rahmen des Bezahlvorgangs.
b) Vorkasse
Im Fall der Zahlungsmethode der Vorkasse erfolgt zunächst die Zahlung des Preises durch den Lehrenden. Erst mit Bezahlung kann der Nutzer die Leistungen von GRETA in Anspruch nehmen. Die Bankverbindung sowie der Überweisungszweck werden dem Käufer im Rahmen der Bestellabwicklung gesondert per E-Mail mitgeteilt.
6. Technische Voraussetzungen und Ablauf
Das GRETA-PortfolioPlus wird über das Internet ausgefüllt. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Betriebsunterbrechungen sind jederzeit möglich. Dies gilt insbesondere während der Durchführung von Wartungs- und/ oder Reparaturarbeiten und/oder Aktualisierungen sowie für Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von GRETA liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich des jeweiligen Leitungsproviders, etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist.
Der Lehrende ist selbst und auf eigene Kosten dafür verantwortlich, dass die notwendigen technischen Vorkehrungen (kompatibles Endgerät; Internetverbindung; entsprechende Software etc.) für den Zugang sowie die Nutzung und Wahrnehmung der Leistungen von GRETA aus seiner Sphäre vorliegen.
Nach Zahlungseingang wird das PortfolioPlus freigeschaltet und der Lehrende kann mit der Bearbeitung beginnen. Mit den Logindaten kann der Lehrende die Bearbeitung jederzeit unterbrechen und später wieder aufnehmen. Der Zwischenstand wird automatisch gespeichert. Es müssen nicht alle Fragen beantwortet werden, allerdings erhöht sich die Chance auf eine aussagekräftige Kompetenzbilanz mit der sorgfältigen Beantwortung aller Fragen. Auch hat die vollständige Bearbeitung des PortfolioPlus, d.h. die Beantwortung aller Fragen des Fragebogens, einen direkten Einfluss auf die erreichten Stufen in der Kompetenzbilanz. Die Bearbeitung des PortfolioPlus wird mit dem Betätigen des Absendebuttons abgeschlossen. Danach können die Fragen nicht mehr bearbeitet werden. Das abgeschlossene PortfolioPlus wird automatisch bei der Koordinierungsstelle eingereicht und an eine von der Koordinierungsstelle autorisierte Gutachterin oder einen autorisierten Gutachter zur Bewertung weitergeleitet. Nach Abschluss des Bewertungsprozess erhält der Lehrende die Leistungen gemäß dem gebuchten Modell.
Eventuelle grammatikalische Fehler oder offensichtlich falsche Angaben in der Person des Lehrenden (z.B. falscher Name, Geburtsdatum) in der Kompetenzbilanz können nach Ausstellen auf Wunsch des Lehrenden gebührenfrei korrigiert werden. Darüber hinaus gehende Änderungswünsche werden nach Ausstellen der Kompetenzbilanz nicht berücksichtigt.
Für die Lehrenden ist der Bearbeitungszeitraum nicht limitiert.
Der Begutachtungsprozess dauert in der Regel ein bis drei Monate. Es gilt das Datum des Absendens des PortfolioPlus. Wenn andere Bearbeitungszeiten gewünscht sind, muss dies individuell mit der GRETA-Koordinierungsstelle vereinbart werden. Sollte es zu einer Verzögerung kommen, wird der Lehrende über die zu erwartende längere Begutachtungsdauer informiert.
7. Urheberrecht
Die Leistungen und Inhalte des zur Verfügung gestellten PortfolioPlus sind urheberrechtlich geschützt und nur für den Lehrenden bestimmt. Der Lehrende erwirbt hierfür ein einfaches (nicht-exklusives) und nicht unterlizenzierbares sowie nicht übertragbares Nutzungsrecht. Dem Lehrenden wird nicht gestattet, Inhalte zu verändern oder weiterzuentwickeln. Eine Eigentumsübertragung findet nicht statt.
Der Lehrende versichert, dass er an allem von ihm bzw. über seinen Account eingebrachten Inhalten die erforderlichen Rechte innehat, insbesondere das Recht, die erforderlichen Nutzungsrechte an GRETA zu übertragen und für die in Anspruch genommenen Leistungen zu nutzen. Für die Nutzung ist auch erforderlich, dass Inhalte frei von Rechten Dritter (insbesondere aber nicht ausschließlich: Datenschutzrecht, Recht am eigenen Bild, Urheberrechte, Eigentumsrechte, Markenrechte oder in sonstiger Weise geschützte Motive etc.) sind. Das Nutzungsrecht von GRETA ist auf die Verwendung im Rahmen der Leistungen von GRETA beschränkt.
8. Beschwerden
Beschwerden in Zusammenhang mit der Kompetenzbilanzierung sind in schriftlicher Form und als solche gekennzeichnet an GRETA zu richten und werden – wenn notwendig – unter Einbeziehung einer weiteren Gutachterin/eines weiteren GRETA-Gutachters behandelt. Anschließend wird die oder der Beschwerdeführende über das Ergebnis schriftlich informiert.
9. Haftung
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von GRETA, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von GRETA beruhen, haftet GRETA unbeschränkt.
Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet GRETA unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein einer garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet GRETA nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Vertragserfüllung typischerweise gerechnet werden muss.
10. Freistellung
Der Lehrende verpflichtet sich, GRETA von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund eines Verstoßes des Lehrenden und/oder seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung und/oder gegen die geltenden gesetzlichen Vorschriften bzw. die Rechte Dritter entstanden sind, freizustellen. Dies erstreckt sich auch für Schäden, die durch Unterlassen oder Verschweigen erfolgen, z.B. die (fehlende) Lehrtätigkeit.
Der Lehrende haftet auch für sämtliche Schäden, die GRETA aus einer etwaigen Inanspruchnahme durch Dritte erwächst, für die der Lehrende jedenfalls mitverantwortlich ist.
Der Lehrende hat GRETA auch die tatsächlichen und angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung durch einen Anwalt zu ersetzen. Angemessen ist eine Vergütung von 300,00 € netto pro Stunde, mindestens jedoch die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
11. Widerrufsrecht
Die Leistungen richten sich an Selbständige und Firmen / Unternehmen. Verbraucher sind nicht berechtigt, die Leistungen von GRETA in Anspruch zu nehmen. Ein Widerrufsrecht wird daher nicht eingeräumt.
12. Abbruch des Bilanzierungsverfahrens
GRETA steht für hohe qualitative und ethische Standards in der Erwachsenenbildung. Der Lehrende verpflichtet sich, die Fragen im PortfolioPlus redlich und gewissenhaft zu beantworten. Falls der Lehrende gegen diesen Grundsatz verstößt (beispielsweise durch das Einreichen von Antworten anderer Lehrender oder das Kopieren aus Fachliteratur oder dem Internet) ist die GRETA-Koordinierungsstelle berechtigt, die Begutachtung abzubrechen und keine Kompetenzbilanz auszustellen, sowie außerordentlich zu kündigen (Ziff. 13).
Dem Lehrenden steht auch hiergegen das Beschwerderecht zu (Ziff. 8).
13. Kündigungsrecht/Vertragsbeendigung
Der Lehrende kann jederzeit durch die vertragliche Verbindung beenden, in dem er bei der GRETA-Koordinierungsstelle die Löschung seines Accounts beantragt.
Beide Vertragspartner können alle Vertragsverhältnisse aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Dies ist unter anderem auch bei einem Verstoß gegen Ziff. 2 (Volljährigkeit, Lehrtätigkeit), Ziff. 7 (Verstoß gegen Urheberrechte), Ziff. 12 (falsche oder übernommene Angaben) der Fall.
Im Fall der Kündigung oder Kündigung aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch von GRETA unberührt, soweit der Auftrag zur Erstellung einer Kompetenzbilanz bereits erteilt wurde. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass GRETA kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
14. Datenschutz
GRETA speichert übermittelte personenbezogenen Daten zur Abwicklung des Vertragsschlusses sowie zur Vertragserfüllung. Der Lehrende stimmt insbesondere auch einer Übermittlung dieser Daten an die von der GRETA-Koordinierungsstelle autorisierten Gutachtenden zu. Nähere Informationen findet der Lehrende in den Datenschutzhinweisen und der Einwilligungserklärung.
15. Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, die ihnen aufgrund oder gelegentlich der von ihnen zu erbringenden Lieferungen und Leistungen zugänglich gemachten oder zur Kenntnis gelangten Dokumente, Informationen und Daten sowie Kenntnisse über Angelegenheiten z.B. kommerzieller oder organisatorischer Art (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) der anderen Partei während der Dauer sowie nach Beendigung dieses Vertrages vertraulich zu behandeln und gegen unbefugten Zugriff zu sichern, sofern nicht der Vertragszweck die Offenlegung personenbezogener Daten erfordert. Zu den vertraulichen Informationen zählen insbesondere die überlassenen oder zugänglich werdenden Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse sowie Informationen, die dem Datenschutz unterliegen, insbesondere auch die personenbezogenen Daten der Mitarbeiter der anderen Partei, von welchen die Vertragsparteien im Rahmen der Vertragsanbahnung oder der Vertragsabwicklung Kenntnis erlangen, oder die wettbewerbsrelevantes Know-how darstellen oder die als vertraulich gekennzeichnet sind.
Die vertraulichen Informationen dürfen nur im Rahmen des Vertragszwecks genutzt werden. Darüber hinaus dürfen sie weder aufgezeichnet noch gespeichert, vervielfältigt, weitergegeben oder in irgendeiner Form für eigene Zwecke genutzt oder verwertet werden.
Die Vertragsparteien werden alle Mitarbeiter und Dritte, denen sie vertrauliche Informationen überlassen bzw. die sie zur Leistungserbringung einsetzen, schriftlich verpflichten, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen zur Geheimhaltung und zum Datenschutz auch gegenüber den anderen Vertragsparteien einzuhalten. Sie werden den anderen Vertragsparteien auf Verlangen die Verpflichtung nachweisen.
Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen der anderen Partei nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen oder Anordnungen staatlicher Organe dies gebieten oder die betroffene Partei hierin eingewilligt hat. Die Parteien werden sich – sofern rechtlich zulässig – unverzüglich unterrichten, sobald einer von ihnen von einer Behörde um Auskunft über vertrauliche Informationen ersucht oder sonstigen hoheitlichen Maßnahmen unterworfen wird.
Die Vertraulichkeit wird auch bei der E-Mail-Kommunikation beachtet, indem die Vertragsparteien vertrauliche Informationen, die per E-Mail übermittelt werden sollen, gegen Kenntnisnahme und Manipulationen durch unberechtigte Dritte schützen. Die Vertragsparteien können hierzu entsprechende technische Maßnahmen, z.B. Verschlüsselungs- und Signaturverfahren, abstimmen.
Von der Geheimhaltungsvereinbarung ausgeschlossen sind Informationen,
· die öffentlich zugänglich sind, den Vertragsparteien bereits bekannt waren oder später von der weitergebenden Partei veröffentlicht wurden,
· die die jeweilige Partei von Dritten, die diesbezüglich keiner Geheimhaltungspflicht gegenüber der anderen Partei unterliegen, rechtmäßig erhalten hat oder erhält,
· die bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen allgemein bekannt wurden, oder die der jeweiligen Partei zur Zeit ihrer Übermittlung durch die andere Partei bereits bekannt sind und weder direkt oder indirekt von der jeweiligen Partei stammen.
16. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
GRETA behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, wenn eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung, ein gegen GRETA ergangenes (höchstrichterliches) Urteil, eine Änderung der Gesetzeslage oder zwingende gesetzliche Vorgaben dies vorsehen sowie wenn eine Regelungslücke in den AGB nicht mit Vorschriften des dispositiven Rechts geschlossen werden kann. Dies gilt dann nicht, wenn hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses berührt werden oder der Lehrende durch die Änderung unzumutbar belastet wird. Die beabsichtigten Änderungen werden dem Lehrenden sechs Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Der Lehrende hat die Möglichkeit, der Änderung der Nutzungsbedingungen zu widersprechen. Widerspricht der Lehrende den Änderungen nicht, werden diese mit Ablauf der sechs Wochen Vertragsbestandteil. GRETA weist den Lehrenden zuvor auf die Folgen eines Schweigens bzw. eines Widerspruchs ausdrücklich hin.
17. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Auf die Verträge findet nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) Anwendung.
Der Erfüllungsort für alle Leistungen und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von GRETA. GRETA ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen Lehrende auch am allgemeinen Gerichtsstand des Lehrenden zu erheben.
Vertragssprache ist Deutsch.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Parteien den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen geeignet sind. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken, die sich in diesem Vertrag herausstellen könnten.